|
HAUS SCHLESIEN ist gem. §5 Absatz 1 Ziffer 9 KStG durch Steuerfreistellungsbescheid des Finanzamtes St. Augustin, St.-Nr. 222/5737/0532 von der Körperschaftssteuer befreit. Alle Zuwendungen werden satzungsgemäß zu besonders förderungswürdigen Zwecken verwendet. (§ 48 ESt DV - Anlage 1 - Abschnitt A - Absatz Nr. 3 - 4 + 10).
HAUS SCHLESIEN ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Vorlage beim jeweiligen Finanzamt auszustellen. Dies tun wir gerne auf Wunsch. Spenden, die einen Betrag von 100 € nicht überschreiten, können durch den Einzahlungsbeleg der Bank dem Finanzamt gegenüber nachgewiesen werden. Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass HAUS SCHLESIEN Zuwendungsbestätigungen für Spenden für die museale und wissenschaftliche Arbeit des Hauses austellen kann. Unterstützen Sie unsere kulturelle Arbeit zum Erhalt und zur Dokumenatation schlesischen Kulturguts. Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen.
Unsere Spendenkonten lauten: Volksbank Bonn Rhein Sieg, BLZ 380 601 86, Konto 2601 318 019, Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien, BLZ 850 501 00, Konto 500.12.50
|